Vermessungbüro Dipl.-Ing. Paul Gertz
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur


Grenzvermessung

Grenzvermessung

Grenzen können als festgestellt gelten, sie sind dann vormals unter Mitwirkung der Eigentümer vermessen, vermarkt und anerkannt worden.
Grenzen können als nicht festgestellt gelten, sie sind dann zwar im Kataster enthalten, aber noch nicht unter Mitwirkung der Eigentümer anerkannt worden.
Grenzwiederherstellung ist die erneute Abmarkung (Kenntlichmachen mit Grenzsteinen oder ähnlichem) bereits festgestellter Grenzen.
Grenzfeststellung ist die erstmalige sichere Vermessung und Abmarkung von bisher nicht festgestellten oder neuen Grenzen sowie der Anerkennung des Ergebnisses der Vermessung durch die beteiligten Eigentümer.

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist befugt, Grenzvermessungen durchzuführen. Das Ergebnis einer Grenzvermessung wird in einem Grenztermin vor Ort angezeigt und erläutert. In einer Grenzniederschrift werden die Ergebnisse der Grenzuntersuchung festgehalten und die hierzu eventuell notwendigen Erklärungen der beteiligten Eigentümer beurkundet.

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