Vermessungbüro Dipl.-Ing. Paul Gertz
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur


Kosten

Kosten

Die Kosten für Dienstleistungen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (wie zum Beispiel Grundstücksteilungen, Amtliche Lagepläne und Gebäudeeinmessungen) sind gesetzlich (ÖbVermIng KO NRW) geregelt. Die Höhe der Kosten richten sich z.B. nach dem Bodenrichtwert, den Grenzlängen, der Flächengröße oder den Normalherstellungskosten.
Alle übrigen Tätigkeiten (wie z. B. Absteckungen, Bestandspläne und Massenermittlungen) werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot oder Sie kommen zu einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch in unserem Büro vorbei.
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